Licht und Schatten beim Jahressteuergesetz 2022
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Das ändert sich 2023
BdSt macht den Check für Steuerzahler
Steuern, Rente, Unterhalt – der Bund der Steuerzahler (BdSt) macht den Check und zeigt in seinem neuen INFO-Service „Steuerrechtsänderungen 2023“, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren ändert. Dabei spielt nicht nur der Krieg in der Ukraine und die mit steigenden Kosten verbundene Energiekrise eine Rolle, sondern auch reguläre Änderungen an den Rechengrößen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. So werden für Steuerzahler erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 10.908 Euro Einkommensteuern fällig, und die Homeoffice-Pauschale wird auf Drängen des Verbands entfristet und erhöht.
Im Einzelnen: Neben der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (um 561 auf 10.908 Euro), des Kinderfreibetrags (um 404 auf 6.024 Euro) und des Kindergelds (für die ersten beiden Kinder um monatlich 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro) erhöhen sich auch mehrere Pauschalen. Allen voran nennen wir die Homeoffice-Pauschale mit zwei nun erfüllten BdSt-Anliegen: Ab 2023 gilt die Pauschale unbefristet für alle Fälle der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung. Zudem wird auch hier der Betrag angehoben: Der Abzug der Tagespauschale für einen häuslichen Arbeitsplatz wird nun auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro – statt bislang 600 Euro – im Wirtschafts- oder Kalenderjahr für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung begrenzt.
Auf unser Drängen hin wurde auch die Abzugsfähigkeit der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer angepasst: Der bisherige Höchstbetrag von 1.250 Euro wird in einen Pauschbetrag für das gesamte Jahr in gleicher Höhe umgewandelt.
Schließlich wird der Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
- Über diese und viele weitere Änderungen informiert unser neues Servicematerial. Die „Steuerrechtsänderungen 2023“ können sich Mitglieder im Mitgliederbereich auf www.steuerzahler.de herunterladen. Andere Interessierte erhalten das Material kostenfrei unter info(at)steuerzahler.de, Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de