Das Urteil vom 17. Mai 2022 stärkt die Rechte der Gebührenzahler. Trotzdem rechnen einige Kommunen in NRW weiterhin überhöhte Sätze ab und wollen auch nicht rückwirkend die überhöhten Gebühren erstatten. Wir kämpfen weiter und brauchen dabei Ihre Unterstützung: Wenn Sie ein offenes Widerspruchs- oder Klageverfahren haben, melden Sie sich bei uns und fordern Sie unser Informationsmaterial hier an:
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