
Unser weihnachtlicher Steuertipp
Aus der Ablage in den Reißwolf
Weihnachtsfrieden beim Finanzamt
Wann und wo der Fiskus auf Zwangsgelder und Vollstreckungen verzichtet
Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf belastende Maßnahmen zu verzichten und den sogenannten Weihnachtsfrieden zu wahren. Auch zum Jahreswechsel 2019/2020 hält rund die Hälfte der Bundesländer an dieser Tradition fest. Das heißt, in vielen Gegenden verzichten die Finanzämter in den kommenden Tagen beispielsweise auf die Androhung von Zwangsgeldern, Vollstreckungen oder Außenprüfungen. Ausnahmen werden allerdings bei dringenden Fällen gemacht, etwa dann, wenn eine Verjährung droht.
Keinen Versandstopp gibt es aber für Steuerbescheide und Mahnungen. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.
In welchen Bundesländern die Finanzämter ein Herz für säumige Steuerzahler haben, zeigt nachfolgende Übersicht. Keinen Weihnachtsfrieden dagegen gibt es in Berlin: Nach Auskunft der Berliner Senatsverwaltung werden Forderungen hier auch rund um die Feststage vollstreckt.
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