
Nr. 20 - Steuerbegünstigte Zuwendungen an Arbeitnehmer
Nr. 22 - Lohnsteuer bei Privatnutzung betriebseigener Kraftfahrzeuge durch Arbeitnehmer
Nr. 21 - Direktversicherung bei Arbeitnehmer-Ehegatten
Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt, zur Altersorge aber auch zur Absicherung der Hinterbliebenen. Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitsverhältnis vor, kann der Arbeitgeber eine Direktversicherung auch zugunsten seines im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners abschließen und die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.
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Kommunalkompass
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