
Energetische Gebäudesanierung – Bundesfinanzministerium erörtert Details
Die Schuldenbremse muss stehen!
Energetische Sanierung bei der Steuer absetzen
Wir zeigen auf, wo es noch Klärungsbedarf gibt
Neues Dach, gedämmte Wände, energiesparende Fenster: Wer sein Haus vom Profi sanieren lässt und dadurch den Energiestandard verbessert, kann die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Details will das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben klären. Das ist gut so, schließlich gibt es noch einige offene Punkte. In unserer Stellungnahme zeigen wir anhand von Fällen aus der Praxis, wo Klärungsbedarf besteht.
Ist der alte Dachbalken für die neue Dämmung zu schmal und entstehen dadurch Zusatzkosten? Dürfen die Kosten für die Energieberatung des Architekten bei der Steuer abgezogen werden, auch wenn dieser kein ausgewiesener Energieexperte ist? Können auch dann Steuern gespart werden, wenn das Haus noch eine vermietete Einliegerwohnung hat?
Der BdSt meint: ja! Deshalb regen beim Ministerium an, diese und weitere Praxisfragen zu beantworten.
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