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Steuertipp: Zinssatz für Steuernachzahlungen sinkt rückwirkend

25.07.2022

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder -erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat – also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 1. Januar 2026. Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz von 6 Prozent ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro. (Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2022)

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