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Steuertipp: Werbungskosten - Eine Israel-Reise kann auch für eine Reli-Lehrerin privat sein

11.03.2022

Reist eine Religionslehrerin einer privaten katholischen Schule nach Israel, und ist die Reise sowohl beruflich als auch privat geprägt, so kann sie die Aufwendungen dafür nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich die „Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen“. Die Tatsache, dass der Schulträger die Fahrt (hier ging es unter anderem nach Jerusalem, Yad Vashem, Haifa, Nazareth, Kana, zum Toten Meer sowie zum See Genezareth und es fanden mehrere Gottesdienste statt) ausschließlich für Religionslehrkräfte veranstaltet hatte, ändere nichts daran, dass sich die Tour nicht von einer allgemein-touristischen Reise unterschieden habe. Auf dem Programm standen nahezu ausschließlich Ziele von allgemein-touristischem und kulturellem Interesse, die typischerweise auch von privaten Touristen besucht würden. Die Gottesdienste vor Ort seien in erster Linie Ausdruck der höchstpersönlichen Religionsausübung. (FG Münster, 1 K 224/21) – vom 27.01.2022

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