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Steuertipp: Von Freitag auf Montag muss die Post zugestellt sein

10.02.2023

Läuft eine Frist für einen Steuerberater (der für einen Mandanten einen Rechtsstreit führt) an einem Montag ab, und erreicht das Schriftstück (hier ging es um die Begründung einer Revision) das Ziel nicht rechtzeitig, obwohl es am Freitag davor - und zwar vor der letzten Leerung - in den Briefkasten geworfen worden ist, so wurde die Frist "unverschuldet" versäumt. Der Steuerberater kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen. Er musste sich nicht am Montag erkundigen, ob das Schriftstück eingegangen ist. Er habe auf die übliche Postlaufzeit vertraue dürfen, wonach 80 Prozent der Briefe in Deutschland am folgenden Werktag (auch samstags) ausgeliefert werden - 95 Prozent nach zwei Werktagen. (BFH, II R 30/21) - vom 27.07.2022

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