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Steuertipp: Verzögerung durch Corona bringt keine Entschädigung

26.04.2022

Ein Mann, der sich vor einem Finanzgericht gegen einen gegen ihn erlassenen Umsatzsteuerbescheid wehrt, kann einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nicht durchsetzen, wenn sich der Rechtsstreit wegen der Covid-19-Pandemie unüblich lange hinzieht. Zwar sei es grundsätzlich so, dass derjenige eine solche Zahlung durchsetzen könne, der „infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet“. In dem konkreten Fall war über die Klage innerhalb von zwei Jahren immer noch nicht entschieden. Das ist der Zeitraum, nachdem grundsätzlich 100 Euro pro weiteren Monat Verzögerung fällig werden. Weil die „verfahrensverzögernden Umstände“ aber nicht „innerhalb des staatlichen (…) Einflussbereichs lagen“, wird eine Entschädigungszahlung nicht fällig. Die mehrmonatige Verzögerung beruhte auf Einschränkungen des finanzgerichtlichen Sitzungsbetriebs (ab März 2020), die Folge von Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie gewesen waren. (BFH, X K 5/20) - vom 27.10.2021

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