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Steuertipp: Unüblicher Zinssatz wird zur Schenkung

20.09.2023

Es liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor, wenn ein Darlehen nicht mit einem üblichen Zinssatz gewährt wird. In dem konkreten Fall ging es um ein Darlehen, das ein Mann von seiner Schwester erhalten hatte. Der Bruder war als Alleinerbe des landwirtschaftlichen Hofs eingesetzt - die Tochter hatte ihren Pflichtteil gegenüber dem Bruder geltend gemacht. Da der diesen nicht zahlen konnte, durfte er die Summe in Form eines Darlehens abstottern - mit einer Verzinsung von lediglich 1 Prozent. Das Finanzamt erkannte das Darlehen nicht als „marktüblich“ an und behandelte es als Schenkung - zu Recht. Nach dem Bewertungsgesetz seien 5,5 Prozent anzusetzen. Die Differenz (4 Prozent) durfte als Schenkung gewertet werden. (Und weil das Darlehen 1,8 Millionen € betrug, führte das hier zu einer Schenkung in Höhe von 785.000 €. Der Freibetrag bei Schenkungen zwischen Geschwistern beträgt lediglich 20.000 €. Unter dem Strich wurden hier - bei einem Steuersatz in Höhe von 30 Prozent - fast 230.000 € Schenkungsteuer fällig. Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 273/20) - vom 27.04.2022

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