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Steuertipp: Umsatzsteuer - Werden Zuschüsse «ohne Bedingungen» gezahlt, bleiben sie frei

02.11.2021

Werden einem selbstständigen Vermögensberater Büro- und Organisationszuschüsse gezahlt (hier von dem Allfinanzvertrieb, für den er ausschließlich tätig ist und dessen Produkte er vertreibt), so sind diese Zahlungen - ebenso wie Courtagen und Provisionen - von der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzamt sah in den Zuschüssen Entgelte für den Aufbau eines Strukturbetriebes und unterwarf sie der Umsatzsteuerpflicht - zu Unrecht. Die Zuschüsse stellten lediglich eine Aufstockung der umsatzsteuerfreien Grundprovisionen dar, weil „ein spezifischer und wesentlicher Bezug“ zu den einzelnen Vermittlungsgeschäften bestehe. Anhaltspunkte dafür, dass die Leistungen für die Anwerbung neuer Mitarbeiter oder den Aufbau eines Strukturvertriebes verwendet worden seien, gab es nicht. (Niedersächsisches FG, 11 K 190/19) - vom 19.08.2021

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