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Steuertipp: Schenkungsteuer - Was in einer Ehe künftig passiert, ist nicht schon bei Schließung gegenzurechnen
Grundsätzlich kanneine Gegenleistung für eine Schenkung dafür sorgen, dass die Zuwendung bei derBerechnung der Schenkungsteuer außen vor bleibt. Dabei kommt es darauf an, dassdie Leistung mit der Zuwendung in einem rechtlichen Zusammenhang steht. Heiratetein Paar und schenkt der Mann seiner Frau eine Immobilie mit einem Wert in Höhevon knapp sechs Millionen Euro, so kann die Schenkungssteuer nicht"umgangen" werden, indem die Frau "als Gegenleistung" imFalle einer Scheidung auf den Zugewinnausgleich, auf nachehelichen Unterhaltsowie auf eine Hausrataufteilung verzichtet. Denn zum Zeitpunkt der Schenkungstand weder fest, "ob der gegenläufige Anspruch" künftig überhaupterfüllt wird und - falls es tatsächlich zur Scheidung kommen wird - in welcherHöhe das der Fall sein wird. Es ist keine aktuelle Gegenleistung, auf eineChance zu verzichten, die vielleicht in Zukunft Vermögenswerte bringen kann.(BFH, II R 28/21)