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Steuertipp: Meistervorbereitungskurs außerhalb des Arbeitsverhältnisses bringt nur Entfernungspauschale

09.04.2024

Ein vollzeitiger Vorbereitungskurs zur Ablegung der Meisterprüfung wird außerhalb (und nicht innerhalb) des Arbeitsverhältnisses durchgeführt, wenn es am Weisungsrecht des Arbeitgebers und einer Freistellung mit Lohnausgleich fehlt. Dann ist die Fortbildungseinrichtung die erste Tätigkeitsstätte und es wird vom Finanzamt nur die Entfernungspauschale gewährt. Im entschiedenen Fall war der Besuch des in mehrere Teile untergliederten Meisterkurses zwar auch im Interesse des Arbeitgebers. Der Meisterschüler konnte aber allein darüber entscheiden, ob er den Kurs besucht. Er erhielt von seinem Arbeitgeber keine Freistellung von seiner Arbeitsverpflichtung für die Teilnahme am Kurs außer einen zehntägigen Bildungsurlaub (auf den ein gesetzlicher Anspruch bestand). Er absolvierte den Kurs daher während seines bezahlten Jahresurlaubs, nahm zum Teil auch unbezahlten Urlaub, meldete sich krank und baute Überstunden ab. Ferner zahlte er die Kursgebühren aus eigener Tasche, da sich der Arbeitgeber finanziell nicht daran beteiligte. (Niedersächsisches FG vom 20.9.2023, 4 K 20/23, Revision eingelegt: VI R 18/23)

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