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Steuertipp: Kommt ein Blatt in einem Umschlag an, so gilt das auch für die anderen vier
Behauptet ein Steuerpflichtiger, einen Bescheid des Finanzamtes nicht erhalten zu haben, so ist die Indizienlage gegen ihn zu verwenden, wenn die Steuerbehörde belegt, dass der Bescheid - gemeinsam mit vier weiteren Blättern in einem Umschlag - versendet worden ist, und der Steuerzahler auf ein Blatt aus dieser Sendung reagiert hatte (indem er die darin enthaltene Nachzahlungsaufforderung für ein anderes Steuerjahr fristgerecht beglichen hatte). Gibt es außerdem von der Sendung der Druckdatei eine Aufzeichnung mit dem Status "maschinell gut erfasst kuvertiert", so kann ein Einspruch keinen Erfolg haben. (FG Münster, 6 K 2755/21) - vom 16.08.2022