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Steuertipp: Kindergeld - Eine Beschädigtenrente dient nicht dazu, den Lebensunterhalt zu sichern
Bezieht eine volljährige junge Frau als Opfer einer Gewalttat eine Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz, so hat ihr Vater (weiterhin) Anspruch auf Kindergeld, wenn sie heiratet und die Familienkasse die "Opferrente", den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehemann und weitere Sozialleistungen zusammenzählt und zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Frau "selbst unterhalten" könne. Die Familienkasse darf das Kindergeld nicht streichen, da eine solche "Opferrente" in erste Linie dazu dient, den immateriellen Schaden abzudecken, den das Opfer durch die Tat erlitten hat. Die Rente dient nicht dazu, den Lebensunterhalt sicherzustellen. (BFH, III R 7/21) - vom 20.04.2023