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Steuertipp: Kindergeld - Auch Vollzeit zwischen "Rettungs- und Notfallsanitäter" ist unschädlich

28.02.2023

Die Mutter eines jungen Mannes, der eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert hat und sich im Anschluss daran vergeblich um einen Platz für die weiterführende Ausbildung zum Notfallsanitäter bewirbt, hat auch dann weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn der Sohn in der Zwischenzeit in Vollzeit als "Rettungssani" tätig ist. Die Familienkasse darf die Zahlung nicht mit der Begründung einstellen, der Sohn habe die Ausbildung abgeschlossen und gehe einer Erwerbstätigkeit nach. In einem solchen Fall spiele die Vollzeitbeschäftigung keine Rolle für den Kindergeldbezug. Macht die Mutter glaubhaft, dass der Sohn den Job aufgibt, sobald er eine Ausbildungsstelle zum Notfallsanitäter findet, so diene die aktuelle Erwerbstätigkeit lediglich zur Überbrückung bis zum nächsten Ausbildungsabschnitt. Die beiden Abschnitte bilden - mit Blick auf das Kindergeld für die Mama - eine einheitliche Ausbildung. (FG Münster, 7 K 591/22) - vom 07.10.2022

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