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Steuertipp: Kindergeld - Auch Psychologen können Behinderungen diagnostizieren

17.10.2023

Eltern eines körperlich, geistig oder seelisch behinderten Kindes, das nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, haben auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Anspruch auf Kindergeld. Dafür ist Voraussetzung, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Der Nachweis dafür muss nicht zwingend durch einen Arzt ausgestellt werden. Auch reiche ein Sachverständigengutachten eines Diplom-Psychologen oder eines Psychologischen Psychotherapeuten. Deren Ausbildungen umfassen gerade auch die Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert. (FG Hamburg, 5 K 191/19) - vom 23.02.2023

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