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Rechtstipp: Rundfunkgebühren werden auch bei "Verstoß gegen Gottes Gebote" fällig
Steuertipp: Ist die Nutzung zeitlich nicht ausreichend bestimmt, kann es teuer werden
Für die Verteilung von Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung fehlt es an dem „bestimmten Zeitraum“, wenn ein Landwirt einer GmbH landwirtschaftliche Flächen auf „unbestimmte Zeit“ überlässt. Das gelte auch dann, wenn eine ordentliche Kündigung des Überlassungsvertrags für 30 Jahre ausgeschlossen ist. Der Mann muss die Zahlung im Jahr des Zuflusses versteuern und darf sie nicht auf 20 Jahre verteilen, was möglich gewesen wäre, wenn der Zeitraum der Überlassung genau bestimmt gewesen wäre. (FG Schleswig-Holstein, 2 K 217/21) - vom 09.11.2022