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Steuertipp: Grundsteuer - Nur ein "besonderes Interesse" könnte einen Bescheid aussetzen lassen

24.10.2023

Dass die Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides ausgesetzt wird, kann nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Bringt ein Hausbesitzer in seinem Antrag darauf verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell an, so reicht das nicht aus. Hinzukommen muss ein „besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers, welches das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegt“. Lieg ein solches (wie hier) nicht vor, so muss dem Antrag nicht stattgegeben werden. (FG Berlin-Brandenburg, 3 V 3080/23) - vom 01.09.2023

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