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Steuertipp: Gewerbesteuer - Nur mit "Grube" ist eine Halle sinnvoll an einen Gutachter vermietet

19.09.2023

Wird eine große Halle an einen Kfz-Sachverständigen vermietet, in der er Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen durchführt, so kann die "erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung" auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine "Grube" vorhanden ist, auf die Fahrzeuge gesetzt werden, um sie von unten in Augenschein zu nehmen. Eine solche Vertiefung stelle keine Betriebsvorrichtungen dar. Denn die Vertiefung sei als Gebäudebestandteil zu werten, dass die Halle lediglich "nach unten" erweitere. Das Grundstück könne wirtschaftlich sinnvoll nur durch die Mitvermietung einer solchen "Grube" genutzt werden. (FG Düsseldorf, 10 K 2800/20) – vom 26.06.2023

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