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Steuertipp: Erbschaftsteuer - Erhebliche gesundheitliche Probleme können «zwingend» sein

18.07.2022

Grundsätzlich muss ein Erbe ein auf ihn übertragenes Familienheim zehn Jahre lang bewohnen, um dafür in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung zu kommen. Nur, wenn „zwingende Gründe“ daran hindern, das Haus selbst zu nutzen, kann auch bei einer kürzeren Verweildauer die Steuerfreiheit erhalten bleiben. Reine „Zweckmäßigkeitserwägungen“, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügen nicht. Ist eine Erbin gesundheitlich nicht in der Lage, das geerbte Familienheim im Rahmen einer „selbstständigen Haushaltsführung“ zu bewohnen, so bleibt es bei der Steuerbefreiung auch dann, wenn sie nach sieben Jahren ausziehen muss und das Haus abgerissen wird. Sie hätte das Haus nur mit „erheblicher Unterstützung“ bewirtschaften können. Darin liege ein „zwingender Grund“, vorzeitig auszuziehen. (BFH, II R 18/20) – vom 01.12.2022

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