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Steuertipp: Eine weit überwiegende Eigennutzung kostet keine Spekulationssteuer

13.12.2021

Grundsätzlich gilt für Eigentümer von Immobilien, dass sie Spekulationssteuer bezahlen müssen, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre Abstand liegen. Es gibt zwei Ausnahmen: 1. Im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Verkauf wird der Raum "ausschließlich" zu eigenen Wohnzwecken genutzt (also nicht vermietet). Die 2. Ausnahme: Die Wohnung wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangen Jahren selbst bewohnt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Ausnahmefall auch dann gelte, wenn zwei Zimmer in einem ansonsten selbst genutzten Haus im Jahr an mehreren (hier zwischen 12 und 25) Tagen an Messebesucher vermietet wurden, bevor das Haus nach sechs Jahren verkauft wurde. Die zeitweise vermieteten Räume im Dachgeschoss seien keine selbstständigen Wirtschaftsgüter, weil sie nicht unabhängig von den anderen Gebäudeteilen veräußert werden können. Zudem sei das Wort "ausschließlich" nicht räumlich, sondern zeitlich zu verstehen. Die Vermietung machte nicht mehr als 10 Prozent aus - es überwog also die Eigennutzung. (Niedersächsisches FG, 10 K 198/20) - vom 27.05.2021

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