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Steuertipp: Ein Ausgleich für eine Wertminderung kostet keine Einkommensteuer

22.03.2022

Trifft ein Grundstückseigentümer mit einer Projektgesellschaft eine „Nachbarschaftsvereinbarung“, nach der die Gesellschaft Gebäude auf der unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Fläche abreißen und neu bauen darf, wobei die „fachmännische Durchführung von Unterfangungen im Düsenstrahlverfahren unter der grenzständigen Außenwand seines Grundstücks für die an der Grundstücksgrenze erforderlichen Abstütz- und Unterfangungsmaßnahmen gegen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 150.000 Euro versichert wird, so ist diese Zahlung nicht einkommensteuerpflichtig. (Hier wurde außerdem gestattet, Verpressanker als Baubehelf in das Grundstück des Nachbarn einzuführen, die nach Abschluss der Arbeiten wirkungslos im Untergrund des Grundstücks verblieben.) Denn der Grundstückseigentümer habe keine Leistung erbracht; insbesondere liege ein Entgelt für ein „Dulden“ nicht vor. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sollte die Zahlung vielmehr die dingliche Eigentumsbeschränkung und die damit einhergehende Wertminderung des Grundstücks ausgleichen. (FG München, 7 K 2118/20) – vom 15.03.2021

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