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Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung - 30 Minuten Fahrzeit mit dem Auto ist üblich

11.04.2024

Bei einer Entfernung zwischen der Hauptwohnung eines Arbeitnehmers und der so genannten ersten Tätigkeitsstätte von »nur« 30 Kilometern können Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt werden. Benötigt der Mann mit dem Auto jeweils knapp eine halbe Stunde, so sei es ihm zuzumuten, arbeitstäglich die Strecke zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte mit dem Pkw zurückzulegen. Das gelte auch dann, wenn die Fahrten aufgrund von Baustellen zeitweise länger dauern. Die üblichen Wegezeiten seien maßgeblich. Außerdem sei es inzwischen nicht unüblich, wegen des Wohnungsmangels und der gestiegenen Miet- und Kaufpreise für Immobilien die Wohnorte zunehmend aus den Städten heraus ins Umland zu verlagern. Eine Fahrzeit von normalerweise 30 Minuten sei deswegen durchaus akzeptabel. (FG Münster, 1 K 1448/22) - vom 06.02.2024

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