Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Die 5-prozentige Sportwetten...

Steuertipp: Die 5-prozentige Sportwettensteuer ist nicht erdrosselnd

25.10.2021

Bieten ausländische Unternehmen Sportwetten (auch) in Deutschland lebenden Kunden über das Internet an, so liegt weder ein Verstoß gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht vor, wenn auf die Wetteinsätze fünf Prozent Sportwettensteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Es liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vor, weil inländische und ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen besteuert werden. (BFH, IX R 20/18) – vom 17.05.2021

Mit Freunden teilen