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Steuertipp: Bericht über Finanzkraftausgleich 2024 vorgelegt

05.09.2025

Als Unterrichtung liegt der »Bericht der Bundesregierung über Struktur und Höhe des Finanzkraftausgleichs sowie der Zuweisungen« gemäß Paragraf 11 des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2024 (21/1309) vor. Darin gibt die Bundesregierung unter anderem Auskunft über die Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens auf Bund, Länder und Gemeinden im vergangenen Jahr. Danach entfielen auf den Bund 145,3 Milliarden Euro, auf die Länder 148,4 Milliarden Euro und auf die Gemeinden 8,4 Milliarden Euro. Unter den Ländern erhielt Nordrhein-Westfalen mit 32,0 Milliarden Euro den größten Anteil an der Umsatzsteuer, auf Bremen entfiel mit 1,2 Milliarden Euro der geringste. (Bundestag, hib-Meldung 359/2025 vom 21.8.2025)

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