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Steuertipp: Bei mehreren vererbten Objekten darf Steuerfreiheit nicht gewählt werden

15.07.2022

Wird eine selbstgenutzte Wohnimmobilie an die Kinder vererbt, so geschieht das erbschaftsteuerfrei, wenn der Erblasser das Familienheim vor dem Tod selbst bewohnt hatte und das Kind (oder die Kinder) die Immobilie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang „selbst zu Wohnzwecken nutzt“. Wenn mehr als eine Immobilie vererbt wird, können sich die Erben allerdings nicht aussuchen, für welche Immobilie sie die Steuerbefreiung geltend machen. Denn diese kann nur für ein einziges Objekt in Betracht kommen - und zwar für das, das „als zeitlich letztes vor dem Erbfall die Funktion als Familienheim des Erblassers erfüllt hat“. (FG München, 4 K 692/20) - vom 16.06.2021

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