Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Bei einem Minus von 250 Euro...

Steuertipp: Bei einem Minus von 250 Euro muss nicht elektronisch erklärt werden

11.01.2022

Macht eine GmbH in einem Jahr einen Verlust in Höhe von 256 Euro, so kann das Finanzamt den Geschäftsführer nicht verpflichten, die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse elektronisch zu übersenden. Das gelte auch dann, wenn die Bilanz ein Bankguthaben in Höhe von rund 20.000 Euro ausweist. Eine elektronische Übermittlung sei wirtschaftlich unzumutbar (hier wurde die Anschaffung von entsprechender Hard- und Software auf 1.500 bis 2.000 € geschätzt), weil sie "in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den betrieblichen Verhältnissen" stünde. (FG Schleswig-Holstein, 1 K 12/21) - vom 08.07.2021

Mit Freunden teilen