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Steuertipp: Bank muss Steuerrückforderungen leisten

21.02.2024

Eine Banken-Gruppe, die auch in einem »Cum-ex-Verfahren« verwickelt war (dabei haben Banken und Investoren mit dubiosen Finanzgeschäften den deutschen Staat um mehr als 30 Milliarden € betrogen), muss Steuerrückforderungen (hier in Höhe von 155 Millionen €) leisten. Die Bankengruppe kann sich nicht erfolgreich mit dem Argument gegen die Bescheide (aus insgesamt 3 Jahren) wehren, dass die steuerlichen Zinsen »um ein Vielfaches höher lagen, als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet worden war«. Auch war die Rückforderung angerechneter Kapitalertragssteuer rechtmäßig. (FG Hamburg, 6 K 228/20) - vom 09.11.2023

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