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Steuertipp: Außergewöhnliche Belastung - «Tropisches Klima» ist für einen Kurort zu unbestimmt

03.06.2022

Auch wenn ein 70-jähriger Mann, der an einer so genannten Kälteallodynie leidet (bei der Kältereize als Schmerz empfunden werden), und ein amtsärztliches Attest vorlegt, das als Kurort ein "tropisches Klima" empfiehlt, so kann er die Kosten für eine Überwinterung in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Gerade bei einer Klimakur sei es erforderlich, dass ein "bestimmter medizinisch angezeigter Kurort und die voraussichtliche Dauer" genau bescheinigt wird. Dafür sei die Angabe "tropischer Kurort" nicht hinreichend konkret. (FG Münster, 7 K 2261/20) - vom 23.02.2022

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