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Steuertipp: Auch untypische Verschmelzung kann von der Grunderwerbsteuer befreit sein

15.06.2022

Wird ein Einzelunternehmen in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ausgegliedert, so kann das eine Begünstigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz nach sich ziehen. In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, die im Zuge einer Ausgliederung gegründet worden ist, und deren alleiniger Gesellschafter Alleineigentümer mehrerer Grundstücke war. Diese Grundstücke hielt der Mann im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens; er war als Einzelkaufmann im Handelsregister eingetragen. Das Finanzamt setzte für die Ausgliederung Grunderwerbsteuer fest - zu Unrecht. Das Finanzgericht Münster sah zwar, dass für die Übertragung der Grundstücke grundsätzlich jeweils Grunderwerbsteuer fällig werden könne, jedoch ein Befreiungstatbestand nach dem Grundwerbesteuergesetz greife. Das gelte auch dann, wenn - wie hier - ein Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung zur Neugründung auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werde. Hätte der Gesetzgeber bestimmte, rechtlich grundsätzlich zulässige Verschmelzungen ausnehmen wollen, so hätte das „in der Regelung Anklang finden müssen“. (FG Münster, 8 V 246/22) – vom 03.05.2022

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