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Steuertipp: Auch fürs Klima werden dauerhafte Verluste nicht anerkannt

22.02.2023

Hat sich ein Ehepaar eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach angeschafft und komplett fremd finanziert, so muss das Finanzamt Verluste nicht (mehr) anerkennen, wenn diese von Anfang an und inzwischen mehr als zehn Jahre lang "erwirtschaftet" worden sind. Dem Ehepaar fehle es an der nötigen "Gewinnerzielungsabsicht". Das Argument der Eheleute, das Klimaschutzgesetz verpflichte die Finanzbehörde, die Verluste anzuerkennen und eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften zuzulassen, zog nicht. Das Ehepaar handele aus einem idealistischen Motiv, das "mit dem Erfordernis, die Erzielung von Gewinnen zu beabsichtigen", nicht in Einklang zu bringen ist". (BFH, X B 46/22) - vom 16.11.2022

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