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Steuertipp: Auch die Erben "ohne Ahnung" müssen eine Betriebsprüfung "aushalten"

26.06.2024

Steht in einem Bauunternehmen eine steuerliche Betriebsprüfung an (dabei werden zurückliegende Besteuerungszeiträume unter die Lupe genommen), so darf die Finanzbehörde diese Prüfung auch dann durchziehen, wenn der Inhaber des Unternehmens gestorben ist. Das gelte auch dann, wenn die Söhne als Erben den Betrieb nicht weiterführen. Dennoch sind die steuerlichen Pflichten mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben übergegangen. Und dazu zähle auch eine Betriebsprüfung. (Hessisches FG, 8 K 816/20) - vom 10.05.2023

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