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Rechtstipp: Windenergieanlagen - Kein Schadenersatz wegen behaupteten Infraschalls
Ein Grundstückseigentümer, der behauptet, dass von einer Windenergieanlage, die in rund zwei Kilometern Entfernung von seinem Haus entfernt betrieben wird, Infraschall (Schall unterhalb des hörbaren Bereiches) ausgehe, kann keinen Schadenersatz verlangen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die „gesundheitliche Beeinträchtigung“ lediglich behauptet wird und es bereits rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gibt, die die Anlagen erlauben, da bisherige Gutachten gegen wesentliche Beeinträchtigungen sprechen. Ein medizinisch-biologisches Sachverständigengutachten müsse dazu dann nicht mehr eingeholt werden. (OLG Hamm, 24 U 1/20 u. a.)