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Rechtstipp: Wenn die Rentenversicherung eine Schwerbehinderung anerkennt, muss das auch das Jobcenter

20.09.2023

Hat ein schwerbehinderter Mann (unter anderem besaß er das Merkzeichen "G") Anspruch auf Grundsicherung, die er vom Jobcenter bezieht, so muss sein Antrag auf Zahlung eines Mehrbedarfs wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zu dem Zeitpunkt bewilligt werden, zu dem ihm auch die Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung Bund zuerkannt worden ist. Das Jobcenter dürfe nicht auf den "Zeitpunkt der Feststellung mittels Bescheid" abzielen, sondern darauf, dass volle Erwerbsminderung bestanden hat. Hier hatte die Rentenversicherung für zwei Monate eher die Rente bewilligt als das Jobcenter den Mehrbedarf. Diese zwei Monate seien nachzuzahlen. (BSG, B 8 SO 1/22 R)

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