Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Es gibt k...

Rechtstipp: Verwaltungsrecht - Es gibt keinen Schutz vor anderen Meinungen

20.04.2022

Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen dürfen in der Nähe von Beratungsstellen für Frauen zu dem Thema demonstrieren. Eine Stadt (hier ging es um Frankfurt am Main) handelt rechtswidrig, wenn sie örtliche und zeitliche Einschränkungen der Versammlung anordnet. Hier konnte sich ein Verein durchsetzen, der eine „40-tägige Gebetswache“ (täglich von 12.00 bis 16.00 Uhr) in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle angemeldet hatte, die die Stadt mit der Begründung untersagte, sie dürfe nur außerhalb der Öffnungszeiten der Beratungsstelle gehalten werden, so dass Personen, die die Beratungsstelle aufsuchen wollten, nicht davon abgehalten werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main urteilte, dass die Zusammenkunft der Teilnehmer „unzweifelhaft unter das die Versammlungsfreiheit schützende Grundrecht“ des Grundgesetzes falle. Die Protestler besitzen Meinungsfreiheit, die sie in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten dürfen. Es gibt keinen Schutz vor Konfrontation mit anderen Meinungen. (VwG Frankfurt am Main, 5 K 403/21)

Mit Freunden teilen