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Rechtstipp: Verkehrsunfall - Auch eine 11jährige kann schuldlos sein

05.10.2021

Wird ein 11-jähriges Mädchen von einem Auto angefahren, als es als letzte Person einer aus vier Kindern bestehenden Gruppe auf dem Schulweg im Winter und im Dunkeln eine Straße überquerte, so kann das Mädchen auch dann frei von Mitschuld sein, wenn es sich falsch verhalten hat. War das Auto zu schnell unterwegs (statt der erlaubten 50 km/h muss es mindestens 55 km/h gefahren sein), und stellt sich heraus, dass die Fahrerin davon ausgegangen ist, dass sich das Kind richtig verhalten und den anderen bereits über die Straße gelaufenen Kindern nicht folgen würde, so muss die Autofahrerin für diese Fehleinschätzung einstehen. Das Kind habe - auch aufgrund der Dunkelheit - das Tempo des Autos falsch eingeschätzt und reflexhaft die falsche Entscheidung getroffen, der Gruppe zu folgen. Die Frau am Steuer hatte die Kinder zwar bemerkt, jedoch ihr Fahrverhalten nicht angepasst. (OLG Celle, 14 U 129/20)

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