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Rechtstipp: Verbraucherrecht - Rabatt nur mit einer bestimmten Kreditkarte ist irreführend
Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Anbieter von Flügen auf der Buchungsseite stets den Endpreis für das Ticket angeben müssen. Ein dort beworbener Preis darf keine Rabatte enthalten, die nur bei Zahlung mit einer kaum verbreiteten Kreditkarte gelten. In dem konkreten Fall ging es um einen Flug nach Palma de Mallorca, der mit einem Preis in Höhe von „53,83 Euro bei Zahlung mit billgflug.de Mastercard GOLD“ beworben wurde, wobei der Sternchenhinweis den Rabatt (14,99 €) für den Einsatz dieser speziellen Karte erläuterte. (Dieser Rabatt entsprach der Servicegebühr, die das Unternehmen für seinen Vermittlungs- und Buchungsservice pro Flugstrecke berechnete.) Damit liege eine irreführende Preisangabe vor und ein Verstoß gegen die europarechtliche Preistransparenz bei Flugbuchungen. Der Rabatt für die Kreditkarte mit dem billigflug.de-Label sei für einen erheblichen Teil der Verbraucher nicht erreichbar. (LG Leipzig, 5 O 184/19)