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Rechtstipp: Untermiete - Bei einer Einzimmerwohnung fehlt das «Konzept»
Grundsätzlich haben Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen die Erlaubnis erteilt, einen Untermietvertrag abzuschließen. Nur, wenn der Vermieter "wichtige Gründe" dagegen vortragen kann, darf er die Zustimmung verweigern. Ein Vermieter muss auch dann nicht zustimmen, wenn es sich bei der Wohnung lediglich um eine "Einzimmerwohnung" handelt und der Mieter kein schlüssiges "Überlassungskonzept" vorlegt. Kann er die geplante Untervermietung "räumlich nicht näher beschränken", so darf der Vermieter ablehnen. (LG Berlin, 67 S 87/21)