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Rechtstipp: Unfallversicherung - Völkerball im «freiwilligen Feuerwehrsport» kann versichert sein

29.03.2022

Spielt ein (42-jähriger) Mann im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Völkerball und erleidet er dabei einen Achillessehnenriss, so kann dieser Unfall unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gelte auch dann, wenn die Sehne bereits leicht vorgeschädigt war. Ist diese Vorschädigung allerdings "altersentsprechend nicht ungewöhnlich", so kann die Verletzung nicht als "sich nur zufällig zu diesem Zeitpunkt manifestierende Gelegenheitsursache abgetan werden". Die Unfallversicherung muss für dieses im "Dienst aufgebrachte Sonderopfer" leisten. (SG Dresden, 25 KR 305/18)

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