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Rechtstipp: Unfallversicherung - In 16 Tagen muss ein 76-seitiges Gutachten nicht gelesen werden

25.02.2022

Ist einem Kranführer nach einem Arbeitsunfall eine Verletztenrente (mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 70 %) zugesprochen worden, weil er an einer posttraumatischen Belastungsstörung litt, so kann diese Rente grundsätzlich eingestellt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert. Auch kann die Zahlung enden, wenn sich herausstellt, dass die psychischen Störungen nicht "unfallabhängig" seien, sondern an einer "unfallunabhängigen persönlichkeitsbedingten Krankheitsfehlverarbeitung" lagen. Wird aber das 76-seitige Gutachten dazu, das diesen neuen Sachverhalt erklärt, dem Mann (beziehungsweise seinem Anwalt) erst 16 Tage vor einem Gerichtstermin zum Thema zugesendet, so wird damit der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (BSG, B 2 U 10/19 R)

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