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Rechtstipp: Unfallversicherung - Eine Schwerhörigkeit tritt nicht so schnell ein

22.04.2022

Ein (54-jähriger) Mann, der bereits in mehreren Berufen tätig war (unter anderem als Filmvorführer, Kfz-Mechaniker oder Bauarbeiter) kann eine bei ihm diagnostizierte Schwerhörigkeit auch dann nicht als Berufskrankheit anerkannt bekommen, wenn er zuletzt 14 Monate als Bodenabfertiger für einen Helikopterservice tätig war, wobei er "erheblichem Dauerlärm" ausgesetzt gewesen sei. Auch das Argument des Mannes, dass die Hörbeschwerden erstmalig beim Job im Helikopterservice aufgetreten seien, überzeugte nicht. Ergeben die vom Gericht eingeholten Gutachten, dass die erreichten Werte aus den Lärmmessungen am Arbeitsplatz nicht für eine Anerkennung einer Berufskrankheit ausreichen, so sei das zu akzeptieren. Trug der Mann Gehörschutz, war er der Lärmbelastung insgesamt lediglich 14 Monate ausgesetzt und in dieser Zeit nicht einmal mit dem Einzel-Schallspitzenwert von 150 bis 165 Dezibel beschallt, so geht die Forderung nach der Anerkennung einer Berufskrankheit ins Leere. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 14 U 107/20)

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