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Rechtstipp: Unfallversicherung - Ein ganz kurzer "Turnaround" kostet nicht den Schutz

07.10.2021

Kehrt eine Arbeitnehmerin direkt nach Verlassen ihres Fahrzeuges auf dem Firmenparkplatz zum Auto zurück, um zu prüfen, ob sie es tatsächlich abgeschlossen hat, so steht sie dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzt sie beim prüfenden Griff an den Türgriff, so sei dieser Vorgang kein „eigenwirtschaftlicher Grund“, so das Bayerische Landessozialgericht. Die gesetzliche Unfallversicherung kann nicht argumentieren, durch die Kehrtwende habe die Arbeitnehmerin den direkten Weg zu ihrer Arbeitsstelle verlassen. In einem solchen Fall sei der Weg zur Arbeitsstätte nur so geringfügiger unterbrochen, dass sich das nicht auf den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auswirke. (Bayerisches LSG, L 3 U 54/20)

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