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Rechtstipp: Unfallversicherung - Die Treppe ins Homeoffice ist versichert

15.03.2022

Stürzt ein Beschäftigter auf dem Weg vom Bett ins heimische Büro, so ist er dabei gesetzlich unfallversichert. Der Gang diene der "erstmaligen Arbeitsaufnahme" - auch, wenn der "Arbeitsweg" lediglich aus einer Treppe ins Homeoffice besteht. Im Interesse des Arbeitgebers sei dieser Betriebsweg von der Berufsgenossenschaft versichert. (BSG, B 2 U 4/21)

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