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Rechtstipp: Unfallversicherung - Der direkte Weg aus dem Urlaub zur Arbeit ist versichert

08.04.2024

Ist ein selbstständiger Inhaber eines Autohauses bei einer Berufsgenossenschaft (hier der BG Holz und Metall) freiwillig unfallversichert, so muss die BG leisten (hier Sterbegeld und Witwenrente), wenn der Mann auf dem Rückweg aus dem Urlaub mit dem Motorrad tödlich verunglückt, und er auf direktem Wege zum Autohaus zum Dienst war, um seine Tochter (die während des Urlaubs die Geschäft geführt hat) abzulösen, weil die zum Zahnarzt musste. Es liege ein versicherter "Betriebsweg" vor. Die BG kann die Zahlungen nicht mit der Begründung verweigern, es habe sich um einen privat veranlassten Urlaubsweg gehandelt. Dass der Weg aus dem Urlaub - also von einen "dritten Ort" aus - angetreten worden und wesentlich länger war, stehe den Unfallversicherungsschutz nicht entgegen. Entscheidend ist, dass der zurückgelegte Weg der Wiederaufnahme der Arbeit diente. (LSG Berlin-Brandenburg, L 21 U 202/21)

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