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Rechtstipp: Unfallversicherung - Blumenpflücken in Eigeninitiative ist nicht versichert

04.08.2025

Fährt ein (hier: 15-jähriger) Schüler mit seinem Moped morgens vor Schulbeginn für ein anstehendes Referat (über Korbblütler) eigeninitiativ einen Umweg zu einem Blumenfeld, um dort eine Sonnenblume zu pflücken (die er als Anschauungsobjekt mit ins das Referat nehmen möchte), so ist er auf diesem Weg nicht gesetzlich unfallversichert. Kommt es auf dem Weg zu einem (schweren) Verkehrsunfall, wobei der Schüler unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitt, so wird der Unfall nicht als »Arbeitsunfall« anerkannt. Gab es von der Schule keine Aufforderung zum Blumenpflücken, so falle das Handeln in die »schülerische Eigeninitiative« und somit nicht in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule. (LAG Sachsen-Anhalt, L 6 U 36/24) - vom 27.03.2025

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