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Rechtstipp: Unfallversicherung - Auch eine Herzattacke kann ein Arbeitsunfall sein, aber...

14.06.2022

Führt ein Streitgespräch mit einem Vorgesetzten zu einer Herzattacke bei einer Arbeitnehmerin, so kann das ein Arbeitsunfall sein, der von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden muss. Ein intensives Gespräch könne „als auslösendes Ereignis“ ausreichen. In dem konkreten Fall war eine Bankkauffrau nach einem heftigen Disput mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter mit einem Herzstillstand auf ihrem Schreibtischstuhl zusammengebrochen. Ein Notarzt konnte sie wiederbeleben und ihr wurde später ein Defibrator eingesetzt. Weil der Tag ohnehin sehr stressig mit viel Kassengeschäft gewesen war, könne dieses „unschöne, unharmonische und frostige“ Streitgespräch als Auslöser für die Herzattacke gelten. Auch, wenn das typische Tatbestandsmerkmal (das „von außen auf den Körper einwirkende Ereignis“) fehle, könne auch eine geistig-seelische Einwirkung genügen. (Die Vorinstanz muss den Unfallbegriff genau auslegen und endgültig entscheiden.) (BSG, B 2 U 15/19 R)

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