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Steuertipp: Auch wenn der Arbeitgeber einen Platz hat, kann der "häusliche" zählen
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Steuertipp: Auch kurze, geringfügige Vermietung killt die Steuerfreiheit
Rechtstipp: Tierhaltung - Hängebauchschweine haben im Wohngebiet nichts zu suchen
Besitzt eine Grundstückseigentümerin keine "Baugenehmigung für die Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur Tierhaltung", so hat sie nicht das Recht, zwei Hängebauchschweine auf ihrem Grund und Boden zu halten. In einem Wohngebiet sei grundsätzlich davon auszugehen, dass lediglich eine Kleintierhaltung ohne Genehmigung erlaubt sei. Hobbymäßig gehaltene Hängebauchschweine sind keine Kleintiere in diesem Sinne. Ob die Nachbarn tatsächlich durch Geräusche und Gerüche, die von den Schweinen ausgehen, belästigt werden, sei unerheblich. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 10 B 1092/22)