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Rechtstipp: Strafrecht - Auch Einträge im WhatsApp-Status gelten als Verbreitung

08.04.2022

Hat ein Mann ein Video in seinem WhatsApp-Status hochgeladen, in dem auf einer Länge von fast anderthalb Minuten Ausschnitte aus der Zeit des Nationalsozialismus mit Adolf Hitler gezeigt werden (unter anderem mit Hitlergruß und dem eingeblendeten Text "Ich habe gegen jüdische Tyrannei gekämpft"), so "verbreitet" der Mann damit strafbar Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann muss eine Geldstrafe zahlen (hier in Höhe von 750 €). Angesichts der auf dem Mobiltelefon gespeicherten rund 230 Kontakten sei "mit hinreichender Sicherheit davon auszugehen", dass das Video einem - dem Mann nicht kontrollierbaren - Personenkreis zugänglich gemacht wurde. (AmG Frankfurt am Main, 907 Ds 6111 Js 250180/19)

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