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Rechtstipp: Sozialrecht - Bayerisches Familiengeld ist etwas anderes als Betreuungsgeld aus Österreich
Eine Frau, die Mutter geworden ist, in Bayern ihren Wohnsitz hat und Bayerisches Familiengeld beantragt, hat auch dann Anspruch auf diese Leistung, wenn sie ein »pauschales Betreuungsgeld« aus Österreich bezieht, da ihr Ehemann dort arbeitet und es ihr nach österreichischem Recht zusteht. Weil die beiden Leistungen »unterschiedliche Zwecke« verfolgen, dürfen sie nebeneinander bezogen werden. Das so genannte Kumulierungsverbot greife nicht, weil das Betreuungsgeld aus Österreich grundsätzlich als Einkommensersatz gedacht ist (auch wenn die Frau hier die pauschale Variante bezog) und das bayerische Familiengeld die Erziehungsleistung belohnen soll. Deshalb steht der Frau ein Anspruch auf das Familiengeld zu. (SG München, S 32 EG 12/24) – vom 27.03.2025